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Allgemeine Geschäftsbedingungen - Cohlsen Consulting


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Cohlsen Consulting (Stand April 2024)

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Cohlsen Consulting und den jeweiligen Auftraggebern. Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Gültigkeit, sofern sie nicht schriftlich durch Cohlsen Consulting anerkannt wurden.


1. Umfang und Ausführung des Auftrages

(a.) Der konkrete Inhalt und Umfang der von Cohlsen Consulting zu erbringenden Tätigkeit bzw. Leistung richtet sich nach dem im Einzelfall vereinbarten schriftlichen Auftrag.

(b.) Cohlsen Consulting führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt und stets auf die Situation und Bedürfnisse des Auftraggebers ausgerichtet durch. (c.) Cohlsen Consulting verpflichtet sich, den Auftrag auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Unterlagen und Zahlen sowie der erteilten Auskünfte auszuführen. Eine Überprüfung der uns zur Verfügung gestellten Unterlagen und Zahlen sowie der erteilten Auskünfte auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit liegt nicht in der Aufgabe von Cohlsen Consulting. Dies gilt auch dann, wenn im Rahmen des erteilten Auftrages von Cohlsen Consulting Plausibilitätsprüfungen vorzunehmen sind, die allein an die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen, Angaben oder Unterlagen anknüpfen und nicht deren Überprüfung zum Inhalt haben.

(d.) Cohlsen Consulting erbringt weder rechts- noch steuerberatende Tätigkeiten.


2. Vertraulichkeit

Cohlsen Consulting ist verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrages zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen gegenüber jedermann zu bewahren, es sei denn, der Auftraggeber entbindet Cohlsen Consulting schriftlich von dieser Verpflichtung. Cohlsen Consulting verpflichtet sich zur unbedingten Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes.


3. Haftung

(a.) Cohlsen Consulting haftet für eigenes Verschulden im Rahmen des durch Cohlsen Consulting durchgeführten Auftrages, soweit die vertragliche Pflichtverletzung vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

(b.) Im Übrigen haftet Cohlsen Consulting nur für voraussehbare Schäden, die durch die Verletzung kardinaler Vertragspflichten verursacht werden.

(c.) Des Weiteren ist die Haftung von Cohlsen Consulting, soweit dies gesetzlich zulässig ist, auf den Wert der Hälfte des vereinbarten Erfolgshonorars beschränkt. Im gesetzlich zulässigen Umfang wird die Haftung von Cohlsen Consulting ausgeschlossen.

(d.) Soweit der Auftraggeber nach durchgeführter Beratung das Beratungsergebnis in eigene geschäftliche Entscheidungen umsetzt, haftet Cohlsen Consulting nicht für die Durchführung solcher Entscheidungen. Die Cohlsen Consulting haftet auch nicht für den wirtschaftlichen Erfolg dieser Entscheidungen. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber Cohlsen Consulting beauftragt, ihm bei der Umsetzung des Beratungsergebnisses behilflich zu sein. Insoweit ist Cohlsen Consulting im Auftrag, für Rechnung und auf Gefahr des Auftraggebers tätig.

(e.) Die eventuelle Haftung von Cohlsen Consulting ist in jedem Fall auf eine Obergrenze von 10.000 Euro nachgewiesener Schaden begrenzt.


4. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

(a.) Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrags erforderlich ist. Hierzu stellt der Auftraggeber Cohlsen Consulting die zur Auftragsdurchführung erforderlichen Unterlagen, Zahlen und erteilte Auskünfte vollständig und inhaltlich zutreffend zur Verfügung.

(b.) Erbringt der Auftraggeber nach Aufforderung von Cohlsen Consulting die ihm obliegende Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht vollständig, ist Cohlsen Consulting berechtigt aber nicht verpflichtet, den abgeschlossenen Vertrag fristlos zu kündigen.

Nach Aussprache der fristlosen Kündigung aufgrund fehlender, nachhaltig unterbliebener Mitwirkung kann Cohlsen Consulting die vereinbarte bzw. prognostizierte Gesamtvergütung abzüglich durch die vorzeitige Vertragsbeendigung ersparten Aufwendungen in Rechnung stellen.


5. Beendigung des Auftrags

(a.) Der Auftrag endet durch die Erfüllung der vereinbarten Leistungen durch Cohlsen Consulting, durch Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit oder durch vertragsgerechte Kündigung.

(b.) Kann der Vertragszweck nicht mehr erreicht werden und wird dadurch der vertraglich geschuldete Erfolg undurchführbar, verpflichtet sich der Auftraggeber einen Aufwendungsersatz entsprechend der im Einzelfall getroffenen Vereinbarung der Mandatierung zu zahlen.


6. Korrespondenz per E-Mail, mündliche Auskünfte

(a.) Zur Beschleunigung der Auftragsbearbeitung wird Cohlsen Consulting mit dem Auftraggeber auch auf elektronischem Wege ohne gesondertes Verschlüsselungsverfahren Informationen und Dokumente austauschen. Im Rahmen des gesetzlich zulässigen Maßes und außer für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit übernimmt Cohlsen Consulting keine Haftung für eventuelle Schäden, die dem Auftraggeber oder Dritten aus einer solchen Versendung entstehen. (b.) Auskünfte werden regelmäßig schriftlich erteilt.


7. Allgemeines

(a.) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Die Erfordernis der Schriftform kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung der Vertragsparteien aufgehoben werden.

(b.) Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(c.) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Lüneburg.

(d.) Sind oder werden einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt (Salvatorische Klausel).

Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzten, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.